#closedbutopen Pogrom am Pfaffenberger Weg

Da die Ausstellung „… und laut zu sagen: Nein.“ pandemiebedingt nicht wie geplant im Mai 2020 eröffnet werden konnte, wurden bis Mai 2021 jede Woche Teile daraus unter dem Hashtag #closedbutopen vorgestellt.

Artikel über Walter Brauers Verurteilung im Solinger Tageblatt vom 24. Februar 1938. Quelle: Stadtarchiv Solingen, siehe auch: zeit.punktNRW

Bereits vor den Novemberpogromen 1938 hatte die Zahl der in Solingen lebenden Juden und Jüdinnen durch Emigration stark abgenommen. In der Folge wurden die noch verbliebenen Personen in sogenannte „Judenhäuser“ eingewiesen. Das „Gesetz über die Mietverhältnisse mit Juden“ hatte im April 1939 den Mieterschutz für Jüdinnen und Juden aufgehoben. Ziel war die Trennung von der „arischen“ Bevölkerung. Neben vier Häusern in der Innenstadt, die noch im Besitz jüdischer Familien waren, gab es eine weitere Wohnung am Pfaffenberger Weg 190 in Hästen, die die Synagogengemeinde im Sommer 1939 anmietete.

Hierhin wurden die Bewohner der Hochstraße 5 (Am Neumarkt) umquartiert: Friederike Blondine Strauß mit ihrer Tochter Herta und ihrem Schwiegersohn Walter Brauer, die Witwe Vera Stock und das Ehepaar Gisela und Adolf Freireich. Der Solinger Bevölkerung waren sowohl Walter Brauer bekannt, dessen Verfahren und Verurteilung wegen Betrugs Ende 1937, Anfang 1938 durch die Presse gegangen waren, als auch das Ehepaar Freireich, das 1936 wegen angeblichen Hochverrats und Bildung einer kommunistischen Widerstandsgruppe zu zweieinhalb, bzw. drei Jahren Haft verurteilt worden war. Alle sechs hatten aufgrund ihres Alters bzw. ihrer „Vorstrafen“ keine Chance mehr zur Auswanderung. Im Juni 1941 stieß Walter Brauers Mutter Hedwig aus Nürnberg zu der Gruppe.

Sechsmal ist der Jud Walter Brauer aus Solingen vorbestraft. […] Betrug, Unterschlagung und schwere Urkundenfälschungen, entsprechend seiner Rassezugehörigkeit, sind seine Spezialitäten.

Das NSDAP-Blatt „Rheinische Landeszeitung“ nahm am 10. Dezember 1937 die Anklage gegen Walter Brauer als Steilvorlage für antisemitische Hetze.

Obwohl Einzelaktionen gegen Juden verboten waren, ließen sich in der Nacht vom 12. auf den 13. Juli 1941 die Teilnehmer eines Schulungsabends der NSDAP-Ortsgruppe Dorp zu einem Pogrom hinreißen. Reichlich alkoholisiert hatten sie nach dem Vortrag noch die Wirtschaft Schachmann am Pfaffenberger Weg besucht. Nach weiteren Zechgelagen war ein Teil der Männer dann zum „Judenhaus“ weitergezogen.

Pfaffenberger Weg 190, Luftbild von 1928, Geoportal Solingen. Copyright: Kartendienst (WMS): © Land NRW (Geobasis NRW, Köln) Datenlizenz Deutschland – Namensnennung (DL-DE/BY-2.0)

Unter Droh- und Schmährufen wurden zunächst die Fensterscheiben mit Steinen eingeworfen und die „Herausgabe“ der Juden gefordert. In dem Haus wohnten jedoch nicht nur die jüdischen Mieter, sondern auch das Ehepaar Böntgen. Hans Böntgen und sein Bekannter Otto Konnertz, der bei ihm zu Besuch war, versuchten, die Angreifer zu stoppen. Der stellvertretende Ortsgruppenleiter August Linder, gleichzeitig Ratsherr der NSDAP, gab den Männern jedoch zu verstehen, dass es sich um eine „offizielle Judenaktion“ handele und sie den Weg frei machen sollten.

Es folgte eine brutale Prügelorgie gegen das Ehepaar Brauer, dem es schließlich gelang, aus dem Haus zu fliehen und sich in den angrenzenden Feldern zu verstecken. Vera Stock und Gisela Freireich wurden in ihren Betten mit Stöcken blutig geschlagen und anschließend die Treppen heruntergezerrt. Blondine Strauß und Hedwig Brauer konnten sich offenbar noch rechtzeitig im Haus verstecken.

Weil im Flur Licht brannte, konnte Böntgen die dortigen Vorgänge erkennen: Brünnert schlug blindlings auf die im Bett liegenden Frauen ein, fasste sie an den Füssen und zerrte sie nach draussen vor die Haustüre, wobei er sie über die fünf Stufen der Steintreppe herunterschleifte. Die Frauen blieben dann wie leblos draussen, vor der Haustüre liegen. Der Angeklagte Balke trommelte im Haus mit dem Stock auf dem Tisch herum und rief aus: „Hier wird Blut gerührt!“

Aus der Urteilsbegründung vom 24. Oktober 1947, Quelle: Landesarchiv NRW Rheinland, Gerichte Rep. 240 Nr. 69

Der zuständig Polizeiwachtmeister Hubert Küpper kam erst gegen drei Uhr nachts mit dem Fahrrad am Tatort an. Hans Böntgen hatte ihn, nachdem der wütende Mob verschwunden war, über das Revier alarmiert. Da das Revier selber jede Hilfestellung verweigert hatte, erzwang er auf eigene Faust den Transport von Vera Stock ins Krankenhaus, die lebensgefährliche Kopfverletzungen und Knochenbrüche erlitten hatte. Küpper weigerte sich in der Folge auch, den Bericht zu dem Vorfall derart abzuändern, dass die Beteiligung der Ortsgruppe unerwähnt bliebe.

Die Solinger Gestapo-Nebenstelle unter Leitung von Kriminalsekretär Josef Koke setzte in ihren Untersuchungen alles daran, eine Beteiligung der Ortsgruppe kleinzureden. Die Anweisungen dazu kamen von Josef Hufenstuhl, dem Leiter der Wuppertaler Außenstelle, der sich wiederum bei der Gestapoleitstelle Düsseldorf rückversichert hatte. Auch die Parteileitung versuchte, entsprechenden Druck zu machen. Einen Verantwortlichen wollte man dennoch dingfest machen. Nach zahlreichen Verhören legten zwei der beteiligten Männer ein Geständnis ab und behaupteten, durch den Schulungsabend gegen die Juden aufgehetzt worden zu sein. Außerdem habe das Verhalten Böntgens die Situation erst eskalieren lassen. Obwohl die Angelegenheit Wellen bis nach Berlin geschlagen hatte, verlief die Sache für die Täter juristisch im Sande.

Im Oktober 1941 wurden Herta Brauer, ihr Mann Walter und ihre Mutter Friederike Blondine Strauß nach Lodz deportiert. Hedwig Brauer, Gisela Freireich und Vera Stock kamen im Juli 1942 mit einem Alters-Transport nach Theresienstadt. Keiner von ihnen überlebte. Adolf Freireich war bereits im Herbst 1941 ins Jüdische Krankenhaus in Köln eingeliefert worden und dort am 4. März 1942 verstorben.

Die Stolpersteine für die Familie Freireich gehörten zu den ersten, die im September 2004 in Solingen verlegt wurden. Foto: Hans-Günter Koch

Die strafrechtliche Verfolgung des Pogroms vom Pfaffenberger Weg gehörte zu den ersten Solinger Nachkriegsprozessen, die in die Wege geleitet wurden. Alle Angeklagten versuchten sich mehr oder weniger erfolgreich als nicht direkt Beteiligte darzustellen. Es konnte ihnen zwar kein Vorsatz nachgewiesen werden, dennoch stellte das Gericht die besondere Brutalität der Misshandlungen heraus. Die Täter wurden zu Strafen zwischen zehn Monaten und zweieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt.

Quellen:
– Armin Schulte: „Hier wird Blut gerührt! Das Verbrechen vom Pfaffenberger Weg am 13. Juli 1941“ in: Die Heimat, Heft 27, 2012
– Stadtarchiv Solingen: Stolpersteinbiografien der Familie Brauer/Strauß, Familie Freireich und Vera Stock (Armin Schulte) und Artikel ST vom 24.2.1938.
– Horst Sassin: „Aus der Stahlwahrenstadt Solingen ins Getto von Lodz deportiert“, in: Angela Genger/Hildegard Jakobs (Hg.): Düsseldorf / Getto Litzmannstadt, Essen 2010, S. 337-343
– Geoportal Solingen: Luftbild von 1938
– Landesarchiv NRW Rheinland, Gerichte Rep. 240 Nr. 69
– Hans-Günter Koch: Stolpersteinfoto Freireich

Die empirische und konzeptionelle Grundlagenarbeit zur Ausstellung durch Dr. Stephan Stracke wurde mit Mitteln der Landeszentrale für politische Bildung NRW gefördert.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben